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Schnee und Glätte kommen oft über Nacht – die Räum- und Streupflicht gilt trotzdem. In den meisten Städten müssen Gehwege werktags früh am Morgen geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen etwas später. Die genauen Zeiten regelt die jeweilige Straßenreinigungssatzung. Als Eigentümer oder Verwalter tragen Sie dafür die Verantwortung. Rhein & Fein übernimmt diese Aufgabe für Sie – zuverlässig, pünktlich und mit Nachweis über jeden Einsatz.
Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, Gewerbebetriebe, Praxen und Büros.
Die Winterdienst-Saison läuft in der Regel von November bis März. Mit einem festen Vertrag liegt die Durchführung in unseren Händen, und unsere Einsatzdokumentation zeigt, wann geräumt und gestreut wurde. Sichern Sie sich Ihren Platz am besten vor dem ersten Frost – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Objekt.
Was kostet ein Winterdienst?
Der Preis hängt von der Größe der Fläche ab (Gehweg, Zugänge, Parkplätze), davon, wie oft wir ausrücken müssen, und ob Sie eine Saisonpauschale oder eine Abrechnung pro Einsatz möchten. Sie bekommen von uns ein kostenloses Angebot für Ihr Objekt – innerhalb von 24 Stunden.
Ist Winterdienst Pflicht?
Ja. Eigentümer müssen dafür sorgen, dass Gehwege und Zugänge bei Schnee und Glätte sicher sind. Die Stadt überträgt diese Pflicht in ihrer Satzung meist auf die Anlieger. Geräumt sein muss in der Regel werktags ab etwa 7 Uhr und bis etwa 20 Uhr, sonn- und feiertags etwas später. Die genauen Zeiten stehen in der Satzung Ihrer Stadt.
Wer zahlt den Winterdienst – Mieter oder Vermieter?
Verpflichtet ist der Eigentümer bzw. Vermieter. Die Kosten für einen beauftragten Winterdienst können in der Regel über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.
Wer haftet, wenn jemand ausrutscht?
Mit einem schriftlichen Vertrag übernehmen wir das Räumen und Streuen für Sie. Als Eigentümer müssen Sie dann nur noch stichprobenartig kontrollieren, ob der Dienst erledigt wird. Unsere Einsatzdokumentation zeigt genau, wann geräumt und gestreut wurde.
Wie oft wird geräumt?
So oft wie nötig. Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen kommen wir auch mehrmals am Tag und streuen nach.
Womit wird gestreut?
Vor allem mit Splitt oder Granulat. Auftausalz verwenden wir nur dort, wo es erlaubt ist – auf Gehwegen ist Salz in vielen Städten verboten.
Kann man die Kosten von der Steuer absetzen?
Privatpersonen können die Arbeitskosten in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung angeben – 20 % davon mindern direkt die Steuer. Das gilt auch für Mieter über die Nebenkostenabrechnung. Für Firmen sind die Kosten eine Betriebsausgabe. Im Einzelfall hilft Ihr Steuerberater.
Bis wann sollte ich den Winterdienst buchen?
Am besten vor dem ersten Frost, also im Oktober oder November. Unsere Plätze pro Saison sind begrenzt.

Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Nach Ihrer Anfrage besprechen wir gemeinsam Ihre Wünsche, Anforderungen und den passenden Reinigungsplan.
Auf Basis Ihrer Bedürfnisse erstellen wir ein maßgeschneidertes, faires Angebot – transparent, ohne versteckte Kosten.
Unser erfahrenes Team führt alle Arbeiten zuverlässig, pünktlich und mit hochwertigen Reinigungsmitteln durch – für strahlende Ergebnisse.
Nach Abschluss prüfen wir das Ergebnis gemeinsam mit Ihnen. Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle – erst wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.