.jpeg)
In Köln überträgt die Straßenreinigungssatzung den Winterdienst auf Gehwegen an die Anlieger. Laut Stadt Köln müssen Gehwege werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein – in einer Breite von rund 1,5 Metern. Bei Schneefall nach 20 Uhr reicht in der Regel der Einsatz am nächsten Morgen. Die Verantwortung bleibt beim Eigentümer, auch wenn er eine Firma beauftragt.
Von unserem Sitz in Niederkassel aus erreichen wir vor allem den Kölner Süden und das rechtsrheinische Köln schnell: Porz, Zündorf, Wahn, Lind, Urbach, Elsdorf, Grengel, Eil, Westhoven, Ensen und Poll. Für größere Objekte sind wir auch in weiteren Kölner Stadtteilen im Einsatz – sprechen Sie uns an.
Gerade wer mehrere Häuser verwaltet oder einen Betrieb mit Kundenverkehr führt, braucht einen Winterdienst, auf den Verlass ist. Wir planen Ihre Objekte fest in unsere Touren ein und dokumentieren jeden Einsatz – damit Sie im Ernstfall einen Nachweis in der Hand haben.
Laut Stadt Köln werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Bei Schneefall nach 20 Uhr reicht in der Regel der Winterdienst am nächsten Morgen.
Die Stadt Köln nennt eine Breite von rund 1,5 Metern, damit Fußgänger sicher aneinander vorbeikommen.
Auf Gehwegen sind vorrangig abstumpfende Streumittel vorgesehen, Auftausalz nur eingeschränkt. Wir richten uns nach den Vorgaben der Satzung.
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass die Verantwortung letztlich beim Grundstückseigentümer bleibt. Eine sorgfältig ausgewählte Firma und eine lückenlose Dokumentation helfen Ihnen, diese Pflicht zu erfüllen.
Schicken Sie uns Adresse und Flächen über das Kontaktformular oder rufen Sie an – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
